Solaranlage ab 2023 mit 0 Prozent Mehrwertsteuer
Erstellt/geändert am 29.01.2023
Ab 2023 wird die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen durch die Bundesregierung auf null Prozent gesenkt. Das ist der perfekte Zeitpunkt um sich seinem eigenen Strom vom Dach zu holen.
Der Kauf einer Solaranlage ist eine gute Möglichkeit, in erneuerbare Energien zu investieren. Beim Kauf oder Pacht von einer Solaranlage im Jahr 2023 können Sie die Mehrwertsteuer sparen. Ende 2022 hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf von 19 Prozent auf ganze 0 Prozent gesenkt. Der neue 0%-Mehrwertsteuersatz gilt ab sofort ab dem 01.01.2023 und nur für Solaranlagen, die gekauft wurden. Dies galt allerdings für gekaufte Solaranlagen sogar rückwirkend ab September 2022 und noch Ende 2022 gemachte Verträge konnten von dieser Senkung profitieren.
Mehrwertsteuer sparen, wenn Sie pachten/mieten
Es ist sogar möglich, dass Sie die Mehrwertsteuer sparen, wenn Sie Ihre Solaranlage mieten oder pachten. Dann muss im Pachtvertrag eindeutig geregelt sein, dass Sie im Anschluss an die, meist 20 Jahre dauernde Pacht, die Anlage für einen bestimmten Betrag vom Anbieter abkaufen.
Mehrwertsteuersatz-Förderung
Damit Sie jedoch alle Vorteile nutzen können, empfehlen wir Ihnen, sich über die aktuellen Gesetze und Verordnungen zur Mehrwertsteuer und Solaranlagenförderung zu informieren. Dies ist nur ein Infoportal und keine Rechtsberatung.